Schulung "kundige Personen" gem. § 27 (3) LMSVG
Die wildbrethygienische Beschau des erlegten Wildes durch den Erleger und die „kundige Person“ stellen eine hohe Verantwortung, jedoch auch ein Privileg der Jägerschaft dar.
Das Wissen und die Kenntnis über die wichtigsten Krankheiten, bestimmte Vorkehrungen für ein hygienisches Aufbrechen, das Einhalten einer korrekten Kühlkette usw. ist für ein verantwortungsvolles Inverkehrbringen von Wildbret unerlässlich.
Dabei sind neben der genauen und gewissenhaften Beschau des erlegten Wildes auch formelle Schritte notwendig, wozu insbesondere der Besuch eines Ausbildungskurses für „kundige Personen“ zählt. In diesem Kurs, der nach den gesetzlichen Vorgaben 8 Stunden dauert, werden die Grundlagen, sowie die Grundkenntnisse und die gesetzlichen Vorschriften einer „kundigen Person“ vermittelt.
Die gelernten Kenntnisse müssen im Rahmen einer Prüfung (Ort und Zeit werden am jeweiligen Kurstag bekannt gegeben) nachgewiesen werden.
Die Berechtigung (Wildbret-Beschaublock) zur Ausübung als kundige Person kann erst ab der 3. gelösten Jagdkarte bei der Bezirksverwaltungsbehörde erworben werden.
Der Kurs und die Prüfung zur kundigen Person können jedoch absolviert werden.
Diese Schulung ist bundesweit gültig. Eine gültige Jagdkarte ist Voraussetzung.
Termine: Zeit: Ort:
Samstag, 24.09.2022 09:00-18:00 Uhr GH Zur Traube, Neckenmarkt
Seminargebühr: € 45,—
Die Prüfung ist direkt im Anschluss!