Schulung "kundige Personen" gem. § 27 (3) LMSVG
Innerhalb einer Frist von 6 Jahren sind „kundige Personen“ gesetzlich verpflichtet, eine Nachschulung zu besuchen. Die Dauer des Kurses ist mit 6 Stunden vorgeschrieben, da hier nur Neuerungen besprochen werden bzw. das Wissen wieder aufgefrischt wird.
Wird diese 6 Jahres-Frist überschritten, ist man nicht mehr berechtigt, eine Wildbeschau durchzuführen. Diese Berechtigung kann allerdings durch den neuerlichen Besuch einer Grundschulung wieder erlangt werden.
Diese Schulung ist bundesweit gültig.
ACHTUNG!!
ABLAUF DER GÜLTIGKEIT DER GRUNDSCHULUNG NACH 6 JAHREN.
DIESER KURS IST NUR FÜR PERSONEN DIE BEREITS EINE GRUNDSCHULUNG ABSOLVIERT HABEN UND IM BESITZ EINER GÜLTIGEN JAGDKARTE SIND!
Termine Zeit Ort
Samstag, 09.04.2022 09:00-16:00 Uhr GH Tschida, Apetlon
Seminargebühr: € 45.-